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   VGH Bayern, 08.04.2008 - 18 P 06.3061   

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https://dejure.org/2008,23450
VGH Bayern, 08.04.2008 - 18 P 06.3061 (https://dejure.org/2008,23450)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.2008 - 18 P 06.3061 (https://dejure.org/2008,23450)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 2008 - 18 P 06.3061 (https://dejure.org/2008,23450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Personalvertretungsrecht des Bundes; Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats; Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen; Überwachung des Verhaltens und der Leistung der Beschäftigten; Überwachungsmaßnahmen; Videoaufnahmen; strafbare Handlung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungspflichtigkeit bei der Videoüberwachung von Mitgliedern des Gesamtpersonalrats durch einen Behördenleiter nach § 75 Abs. 3 Nr. 17 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG); Zuständigkeit der Bundespolizei nach 12 Abs. 3 S. 1, 2 Gesetz über die Bundespolizei ...

  • Judicialis

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 17; ; BPolG § 12 Abs. 3 Satz 2; ; BPolG § 12 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht des Bundes: Personalvertretungsrecht des Bundes; Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats; Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen; Überwachung des Verhaltens und der Leistung der Beschäftigten; Überwachungsmaßnahmen; Videoaufnahmen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 35.85

    Video-Anlage - Beschäftigte - Arbeitsplatz - Installation - Versteckte

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2008 - 18 P 06.3061
    Die Voraussetzung für die Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats sind auch dann gegeben, wenn durch die technische Überwachungseinrichtung, wie vorliegend unter Verwendung einer Videokamera, nicht sämtliche Beschäftigte der Dienststelle sondern nur Einzelne und auch nur einzelne Aspekte des Verhaltens bestimmter Beschäftigter überwacht werden sollen (vgl. BVerwG vom 31.8.1988 DVBl 1989, 200 f.; Ballerstedt/Schleicher/Faber, a.a.O., RdNr. 18 zu Art. 75 a).

    Haben die Beamten der Bundespolizeibehörden nach § 163 StPO das in dieser Vorschrift geregelte Recht des ersten Zugriffs (§ 12 Abs. 3 Satz 2 BPolG), wenn der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, dürfen dagegen die Hilfspersonen der Staatsanwaltschaft aus eigener Initiative erst tätig werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen sie auch von der Staatsanwaltschaft zu einem Ermittlungsverfahren hinzugezogen würden (vgl. BVerwG vom 31.8.1988 DVBl. 1989, 200/202).

  • BVerwG, 23.09.1992 - 6 P 26.90

    Personalvertretung - Überwachungseinrichtung - Personalcomputer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2008 - 18 P 06.3061
    Durch die Mitbestimmung sollen die persönlichen Belange und der Schutz des Persönlichkeitsrechts der Beschäftigten sichergestellt, unnötige und übermäßige Kontrollen ausgeschlossen und es soll gewährleistet werden, dass das Ausmaß der Überwachung in einem angemessenen Verhältnis zu dem Erfordernis der Effektivität der Arbeit steht (vgl. BVerwG vom 23.9.1992 BVerwGE 91, 45 = ZBR 1993, 129 = PersV 1993, 225; BAG vom 15.5.1991 PersR 1992, 32).
  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 18 C 07.1215
    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2008 - 18 P 06.3061
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts ergibt sich aus § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG (vgl. BayVGH vom 5.10.2007 Az. 18 C 07.1215).
  • VGH Bayern, 19.02.2013 - 18 PC 13.24

    Neuorganisation der Besonderen Dienststelle Familienkasse der Bundesagentur für

    Da dem Antragsteller ein Restmandat zur Wahrnehmung seiner mit der Organisationsänderung zusammenhängenden gesetzlichen Aufgaben verbleibt (vgl. Faber in Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, § 1 Rn. 107 ff.), bleibt er hinsichtlich seiner diesbezüglichen Rechte auch für das Beschlussverfahren beteiligungsfähig (vgl. BVerwG, B.v. 3.10.1983 - 6 P 23.81 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 22; BayVGH, B.v. 8.4.2008 - 18 P 06.3061 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.10.2014 - 18 P 13.2491

    Neuorganisation der Besonderen Dienststelle Familienkasse der Bundesagentur für

    Denn ein Restmandat könnte nur zur Wahrnehmung von mit der Organisationsänderung verbundenen, noch fortbestehenden Aufgaben bestehen (vgl. etwa BVerwG, B.v. 3.10.1983 - 6 P 23.81 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 22; BayVGH, B.v. 8.4.2008 - 18 P 06.3061 - juris Rn. 17; Faber in Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, Stand Juli 2014, § 1 Rn. 107 ff. m.w.N.).
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